ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – shops-wien.at
1. Geltung, Vertragsabschluss
1.1 Shops-wien.at erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2 Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von shops-wien.at schriftlich bestätigt werden.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, oder sonstiger Inserenten werden nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Eines besonderen Widerspruch gegen AGB des Kunden durch shops-wien.at bedarf es nicht.
1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eien wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
2.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Werbevertrag. Gegenstand des Werbevertages ist die Veröffentlichung von werbemäßig aufbereitenden Informationen, über die Geschäftstätigkeit und den Geschäftsgegenstand des Auftraggebers, im Rahmen eines Verzeichnisses auf den Seiten von shops-wien.at.
2.2 Alle Leistungen des Auftragnehmers (Werbematerial wie Bilder und Texte) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.
2.3 Der Kunde wird shops-wien.at zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbingung der Leistung erforderlich ist. Das Werbematerial wird nach Absprache mit dem Auftraggeber unter einer bestimmten Rubrik innerhalb eines Verzeichnisses von Unternehmen mit demselben Geschäftsgegenstand abgebildet. Nähere Informationen und Beschreibungen des Unternehmen können durch einen Verweis ( Link ) aufgerufen werden. Auf dieser aufgerufenen Seite befindet sich keine Information und Werbung über andere Geschäfte und Unternehmen.
2.4 Der Auftraggeber ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen ( Fotos, Logos..) auf allfällige Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonnstige Rechte Dritter zu prüfen, und wettbewerbsrechtlich zulässig sind. Der Auftragnehmer haftet nicht wegen Verletzung derartiger Rechte. Wird der Auftragnehmer wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde den Auftragnehmer schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.
2.5 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet zu überprüfen, ob das Webematerial den Anforderungen der Absätze 2.2 und 2.4 entsricht.
3. Honorar
3.1 Wenn nichts anders vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch des Auftragnehmers nach der aktuellen Preisliste des Auftragnehmers in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweiligen gültigen Fassung für jede einzelne die in Absatz 2.1 angegebene Leistung, sobald diese erbracht wurde.
3.2 Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Der Auftragnehmer ist berechtigt die Preise in angemessenem Umfang zu erhöhen. Die Preisanhebung wird beim Auftraggeber zwei Monate nach ihrer Ankündigung durch den Auftragnehmer wirksam. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Werbevertag innerhalb von vier Wochen ab dieser Mitteilung zu kündigen.
3.3 Die Rechnung für die gesamte Vertragslaufzeit wird zu Beginn der Veröffentlichung des Werbematerials gestellt. Diese ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden.
3.4 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weites verplichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzuges, den Auftragnehmer entstehende Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwaltes.
4. Gewährleistung
4.1 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzsprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
4.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung der Leistung durch den Auftragnehmer zu. Der Auftragnehmer wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde den Auftragnehmer alle zur Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht.
4.3 Es obliegt dem Auftraggeber die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Richtigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt werden.
4.4 Die Gewährleistungspflicht beträgt sechs Monate ab Lieferung / Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 AGBG wird ausgeschlossen.
5.Haftung und Produkthaftung
5.1 Jegliche Haftung des Auftragnehmers für Ansprüche, die auf Grund des Auftragnehmers erbrachten Leistung ( Werbemaßnahme ) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn der Auftragnehmer ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadensersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat den Auftragnehmer diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
5.2 Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung des Auftragnehmers. Schadensersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
6. Aufrechnungsverbot
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Auftraggebers ist nur möglich, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt werden.
7. Datenschutz (0ptische Hervorhebung entsprechend der Judikatur)
Der Kund erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der Auftragnehmer die vom Kunden bekannt gegebenen Daten ( Name, Adresse, E-Mail, Telefonnumern, Faxnummer, Kreditkartendaten, Daten für Kontoüberweisung) für Zwecke der Vertagserfüllung und Betruung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke automationsunterstüzt ermittelt, speichert und verarbeitet. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.
8. Anzuwendendes Recht
Der Vertrag und alle daraus abgeleitenten wechselseitigen Rechte und Plichten sowie Ansprüche zwischen den Auftragnehmer und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht.
9. Erfüllungsort und Gerichtstand
9.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien.
9.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz des Auftragnehmers sachlich zuständige Gericht vereinbart.